Verwertungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Verwertungsrecht ist der Teil des [[Urheberrechts]], das sich vererben oder veräußern lässt. Es ist das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwerten zu dürfen, das heißt Gebühren zu verlangen. Das Verwertungsrecht erlischt mit dem in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfers.
Das Verwertungsrecht ist der Teil des [[Urheberrechts]], das sich vererben oder veräußern lässt. Es ist das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes [[Werk]] verwerten zu dürfen, das heißt Gebühren zu verlangen. Das Verwertungsrecht erlischt mit dem in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfers.


== siehe auch ==
== siehe auch ==


* [[Besitzrecht]]
* [[Besitzrecht]]

Aktuelle Version vom 25. Februar 2016, 19:01 Uhr

Das Verwertungsrecht ist der Teil des Urheberrechts, das sich vererben oder veräußern lässt. Es ist das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwerten zu dürfen, das heißt Gebühren zu verlangen. Das Verwertungsrecht erlischt mit dem in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfers.

siehe auch