Eigentumsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Quellen]] unterliegen nicht nur dem [[Urheberrecht]], sondern auch dem [[Persönlichkeitsrecht]] und dem Eigentumsrecht. So kann ein Eigentümer von [[Quellen]], das können Privatpersonen oder Institutionen sein, obwohl diese Quellen gemeinfrei geworden sind, Gebühren für die Nutzung verlangen. Die Gebühren werden bei Institutionen in der Regel für die ordnungsgemäße Archivierung und Erschließung verwendet. Das Eigentumsrecht steht gegebenenfalls [[Open Access]] entgegen. | [[Quellen]] unterliegen nicht nur dem [[Urheberrecht]], sondern auch dem [[Persönlichkeitsrecht]] und dem Eigentumsrecht. So kann ein Eigentümer von [[Quellen]], das können Privatpersonen oder Institutionen sein, obwohl diese Quellen gemeinfrei geworden sind, Gebühren für die Nutzung verlangen. Die Gebühren werden bei Institutionen in der Regel für die ordnungsgemäße Archivierung und Erschließung verwendet. Das Eigentumsrecht steht gegebenenfalls [[Open Access]] entgegen. | ||
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Aktuelle Version vom 1. Dezember 2016, 16:54 Uhr
Quellen unterliegen nicht nur dem Urheberrecht, sondern auch dem Persönlichkeitsrecht und dem Eigentumsrecht. So kann ein Eigentümer von Quellen, das können Privatpersonen oder Institutionen sein, obwohl diese Quellen gemeinfrei geworden sind, Gebühren für die Nutzung verlangen. Die Gebühren werden bei Institutionen in der Regel für die ordnungsgemäße Archivierung und Erschließung verwendet. Das Eigentumsrecht steht gegebenenfalls Open Access entgegen.