Sofortrevision: Unterschied zwischen den Versionen

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Prüfende Durchsicht und Verbesserung eines Textelements oder einer Textpassage während der Niederschrift.
 
Eine [[Sofortrevision]] ist nur dann als solche klassifizierbar, wenn sie durch solche [[Revisionshandlung|Revisionshandlungen]] manifest ist, die Rückschlüsse auf die Chronologie der Niederschrift erlauben, konkret: wenn der Tatbestand der [[Tilgung]] und [[Ersetzung|Textersetzung]] in Kombination auftreten, und zwar dergestalt, dass die [[Ersetzung|Textersetzung]] im Inneren derselben Zeile steht (‘calamo currente’ also ‘während die Feder eilt’). In allen anderen Fällen ist die Chronologie (Reihenfolge und zeitliche Erstreckung) des [[Revisionsprozess|Revisionsprozesse]] nicht eindeutig feststellbar, d. h., alle [[Änderung|Textänderungen]], die nicht dem oben genannten Typ entsprechen, sind als [[Spätrevision]] zu klassifizieren.
 
 
=Beispiel=
 
Heidelberg, UB, Cpg 848, fol. 125rb:
Unmittelbar nachdem der [[Schreiber]] seinen Irrtum bemerkt hatte ([[Sofortrevision]]), tilgte er das falsch geschriebene Wort durch [[Expungierung]] und setzte die Abschrift in derselben Zeile korrekt fort ([gebirge] ersetzt durch <gewúrme>).
 
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<span style="color: red; font-size: 10px">Quelle: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg848/0245</span>
 
 
 
Beispiel für eine [[Sofortrevision]] aus dem Brixner Dommesnerbuch von Veit Feichter (Mitte 16. Jh.) (Brixen, DKA, Codices, o. Sign.), fol. 3r, Zeile 26: damaschk[at]<ga>ten (d. i. die dialektale Form des Stoffadjektivs damasten mit der Bedeutung ‚aus Damast bestehend‘), wobei die [[Tilgung]] von ‘at’ bzw. [[Ersetzung]] durch ‘ga’ durch [[Umformung]] zweier [[Graphem|Graphe]] erfolgte.
 
[[Datei:BrixnerDommesnerbuch_3r.jpg|400px]]
 
<p align="right">[[Hofmeister, Wernfried|hrw]]</p>

Aktuelle Version vom 12. Februar 2018, 21:21 Uhr

Prüfende Durchsicht und Verbesserung eines Textelements oder einer Textpassage während der Niederschrift.

Eine Sofortrevision ist nur dann als solche klassifizierbar, wenn sie durch solche Revisionshandlungen manifest ist, die Rückschlüsse auf die Chronologie der Niederschrift erlauben, konkret: wenn der Tatbestand der Tilgung und Textersetzung in Kombination auftreten, und zwar dergestalt, dass die Textersetzung im Inneren derselben Zeile steht (‘calamo currente’ also ‘während die Feder eilt’). In allen anderen Fällen ist die Chronologie (Reihenfolge und zeitliche Erstreckung) des Revisionsprozesse nicht eindeutig feststellbar, d. h., alle Textänderungen, die nicht dem oben genannten Typ entsprechen, sind als Spätrevision zu klassifizieren.


Beispiel

Heidelberg, UB, Cpg 848, fol. 125rb: Unmittelbar nachdem der Schreiber seinen Irrtum bemerkt hatte (Sofortrevision), tilgte er das falsch geschriebene Wort durch Expungierung und setzte die Abschrift in derselben Zeile korrekt fort ([gebirge] ersetzt durch <gewúrme>).

Cpg848 125rb Tilgung gebirge.jpg

Quelle: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg848/0245


Beispiel für eine Sofortrevision aus dem Brixner Dommesnerbuch von Veit Feichter (Mitte 16. Jh.) (Brixen, DKA, Codices, o. Sign.), fol. 3r, Zeile 26: damaschk[at]<ga>ten (d. i. die dialektale Form des Stoffadjektivs damasten mit der Bedeutung ‚aus Damast bestehend‘), wobei die Tilgung von ‘at’ bzw. Ersetzung durch ‘ga’ durch Umformung zweier Graphe erfolgte.

BrixnerDommesnerbuch 3r.jpg

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