Schusterjunge

Aus edlex
Version vom 26. Dezember 2016, 21:00 Uhr von Adminrsk (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Schusterjungen bezeichnet man eine am Seiten- oder Spaltenende stehende Zeile eines neuen Absatzes, der auf der Folgeseite fortgesetzt wird. Der Schusterjunge gilt gegenüber dem Hurenkind als weniger gravierender Fehler und fällt besonders dann auf, wenn Absätze mit Einzug gesetzt werden.

siehe auch

Webressourcen


kkr