Expungierung: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Tilgung durch Markierung mit zwei Unterpunkten.“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[Tilgung]] durch Markierung mit | von lat. expungere = ‘ausstreichen, auslöschen, tilgen’; substantiviert: ‘Ausstreichung, [[Tilgung]]’. | ||
[[Revision|Textrevision]] in Form einer [[Tilgung]], bei der der verworfene [[Text]] nicht unkenntlich gemacht, sondern – unter Bedachtnahme auf die Ästhetik des geschriebenen [[Text|Textes]] –lediglich durch Punkte oder kurze waagrechte Striche unterhalb und/oder oberhalb der Zeile gekennzeichnet wird. | |||
=Explikation= | |||
Der Terminus ist auf den Usus griechischer und lateinischer [[Schreiber]] zurückzuführen, [[Tilgung|Tilgungen]] vorzugsweise durch Markierung mit Hilfe von ‘Verwerfungspunkten’ vorzunehmen, um damit das Layout zu schonen; diese Hilfszeichen wurden in griechischen Überlieferungen oberhalb, in lateinischen unterhalb des zu tilgenden Wortes gesetzt. Gegenüber dieser ursprünglichen Bedeutung des lat. Begriffs, die jegliche Form der [[Tilgung|Texttilgung]] bezeichnet, liegt somit für den modernen paläografischen Terminus eine Bedeutungsverengung resp. Präzisierung vor. | |||
=Beispiele= | |||
==Unterpungierung== | |||
Heidelberg, UB, Cpg 848, fol. 125rb: Unmittelbar nachdem der [[Schreiber]] seinen Irrtum bemerkt hatte ([[Sofortrevision]]), tilgte er das falsch geschriebene Wort durch [[Expungierung]] und setzte die [[Abschrift]] in derselben Zeile korrekt fort ([gebirge] ersetzt durch <gewúrme>) ([[Ersetzung]]). | |||
[[Datei:Cpg848 125rb Tilgung gebirge.jpg|300px]] | |||
<span style="color: red; font-size: 10px">Quelle: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg848/0245, CC-BY-SA 3.0</span> | |||
==Überpungierung== | |||
München, BSB, Cgm 34 (= Nibelungen A), fol. 85ra, Z. 9: zgrozen, das erste z wurde durch Überpungieren getilgt. | |||
[[Datei:Muenchen BSB Cgm34 85r ueberpungierung.jpg|400px]] | |||
<span style="color: red; font-size: 10px">Quelle: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035316/image_89</span> | |||
<p align="right">[[Hofmeister-Winter, Andrea|hra]]</p> |
Aktuelle Version vom 12. Februar 2018, 21:03 Uhr
von lat. expungere = ‘ausstreichen, auslöschen, tilgen’; substantiviert: ‘Ausstreichung, Tilgung’.
Textrevision in Form einer Tilgung, bei der der verworfene Text nicht unkenntlich gemacht, sondern – unter Bedachtnahme auf die Ästhetik des geschriebenen Textes –lediglich durch Punkte oder kurze waagrechte Striche unterhalb und/oder oberhalb der Zeile gekennzeichnet wird.
Explikation
Der Terminus ist auf den Usus griechischer und lateinischer Schreiber zurückzuführen, Tilgungen vorzugsweise durch Markierung mit Hilfe von ‘Verwerfungspunkten’ vorzunehmen, um damit das Layout zu schonen; diese Hilfszeichen wurden in griechischen Überlieferungen oberhalb, in lateinischen unterhalb des zu tilgenden Wortes gesetzt. Gegenüber dieser ursprünglichen Bedeutung des lat. Begriffs, die jegliche Form der Texttilgung bezeichnet, liegt somit für den modernen paläografischen Terminus eine Bedeutungsverengung resp. Präzisierung vor.
Beispiele
Unterpungierung
Heidelberg, UB, Cpg 848, fol. 125rb: Unmittelbar nachdem der Schreiber seinen Irrtum bemerkt hatte (Sofortrevision), tilgte er das falsch geschriebene Wort durch Expungierung und setzte die Abschrift in derselben Zeile korrekt fort ([gebirge] ersetzt durch <gewúrme>) (Ersetzung).
Quelle: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg848/0245, CC-BY-SA 3.0
Überpungierung
München, BSB, Cgm 34 (= Nibelungen A), fol. 85ra, Z. 9: zgrozen, das erste z wurde durch Überpungieren getilgt.
Quelle: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035316/image_89