Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Es teilt sich in das eigentliche, unveräußerliche Urheberrecht, das Recht, Schöpfer des geistigen Werkes zu sein, und das [[Verwertungsrecht]], das die Verwendung des Werkes regelt und vererbt oder veräußert werden kann. | Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Es teilt sich in das eigentliche, unveräußerliche Urheberrecht, das Recht, Schöpfer des geistigen Werkes zu sein, und das [[Verwertungsrecht]], das die Verwendung des Werkes regelt und vererbt oder veräußert werden kann. | ||
In Deutschland bleibt die Verwertung eines Werkes bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers rechtlich geschützt. Nach 70 plus einem Jahr wird ein Werk gemeinfrei. | In Deutschland bleibt die Verwertung eines Werkes bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers rechtlich geschützt. Nach 70 plus einem Jahr wird ein Werk gemeinfrei. | ||
== siehe auch == | |||
* [[Besitzrecht]] | |||
* [[Fair use]] |
Version vom 24. Februar 2016, 17:03 Uhr
Das Urheberrecht dient dem Schutz des geistigen Eigentums. Es teilt sich in das eigentliche, unveräußerliche Urheberrecht, das Recht, Schöpfer des geistigen Werkes zu sein, und das Verwertungsrecht, das die Verwendung des Werkes regelt und vererbt oder veräußert werden kann. In Deutschland bleibt die Verwertung eines Werkes bis 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers rechtlich geschützt. Nach 70 plus einem Jahr wird ein Werk gemeinfrei.