Verwertungsrecht
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Das Verwertungsrecht ist der Teil des Urheberrechts, das sich vererben oder veräußern lässt. Es ist das Recht, ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwerten zu dürfen, das heißt Gebühren zu verlangen. Das Verwertungsrecht erlischt mit dem in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Werkschöpfers.