Expungierung
von lat. expungere = ‘ausstreichen, auslöschen, tilgen’; substantiviert: ‘Ausstreichung, Tilgung’.
Textrevision in Form einer Tilgung, bei der der verworfene Text nicht unkenntlich gemacht, sondern – unter Bedachtnahme auf die Ästhetik des geschriebenen Textes –lediglich durch Punkte oder kurze waagrechte Striche unterhalb und/oder oberhalb der Zeile gekennzeichnet wird.
Explikation
Der Terminus ist auf den Usus griechischer und lateinischer Schreiber zurückzuführen, Tilgungen vorzugsweise durch Markierung mit Hilfe von ‘Verwerfungspunkten’ vorzunehmen, um damit das Layout zu schonen; diese Hilfszeichen wurden in griechischen Überlieferungen oberhalb, in lateinischen unterhalb des zu tilgenden Wortes gesetzt. Gegenüber dieser ursprünglichen Bedeutung des lat. Begriffs, die jegliche Form der Texttilgung bezeichnet, liegt somit für den modernen paläografischen Terminus eine Bedeutungsverengung resp. Präzisierung vor.
Beispiele
Unterpungierung
Heidelberg, UB, Cpg 848, fol. 125rb: Unmittelbar nachdem der Schreiber seinen Irrtum bemerkt hatte (Sofortrevision), tilgte er das falsch geschriebene Wort durch Expungierung und setzte die Abschrift in derselben Zeile korrekt fort ([gebirge] ersetzt durch <gewúrme>) (Ersetzung).
Quelle: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg848/0245, CC-BY-SA 3.0
Überpungierung
München, BSB, Cgm 34 (= Nibelungen A), fol. 85ra, Z. 9: zgrozen, das erste z wurde durch Überpungieren getilgt.
Quelle: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035316/image_89