Autorrevision

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Eigenhändige Abänderung (Auto-Revision) eines niedergeschriebenen Textes durch den Verfasser. Sie kann sich in einer Grundschicht finden, die ebenfalls autograf ist, also vom Autor stammt.(1) Eine solche Verbesserung durch den Autor kann aber auch in einer Grundüberlieferung auftreten, die nicht von seiner Hand stammt: Dies ist bis heute gang und gäbe z. B. bei der Autordurchsicht von Druckfahnen; ein frühes Beispiel aus dem Mittelalter sind die mutmaßlichen Eingriffe des Autors Otfrid von Weißenburg in die Wiener Überlieferung seines ‘Evangelienbuches’. In jedem Fall geht mit solchen Autorrevisionen eine werkgenetisch besonders aufschlussreiche Form der Autorisierung einher.


Beispiele

Otfrid-Handschrift (9. Jh.) Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. Ser. n. 2687, fol. 31v: Zeile 1 und die Überschrift in Z. 2 werden der Hand Otfrids (= Schreiber V6) zugewiesen(2), ebenso die Revisionshandlungen in Z. 8: uuanne thu <bi>gín<n>es . <thes> thines héiminges

Wien OeNB Cod2687 31v.jpg

Wien, Österr. Nationalbibl., Cod. Ser. n. 2687: http://data.onb.ac.at/rec/AC13949565

Heidelberg, UB, Cpg 312 (Beheim-Autograph, 15. Jh.), fol. 24v: Tilgung durch Streichung mit schwarzer und roter Tinte und Textersetzung am unteren Seitenrand mit korrespondierenden Einweisungszeichen in Rot (Doppelkreuz).

http://digi.un.uni-heidelberg/diglit/cpg312/0072

Quelle: http://digi.un.uni-heidelberg/diglit/cpg312/0072, CC-BY-SA 3.0

Referenzen

(1) Wie das in der Neuzeit häufig der Fall ist, aber schon im Mittelalter anzutreffen ist, so etwa bei Michel Beheim.
(2) Vgl. Otfrid von Weißenburg, Evangelienbuch. Band I: Edition nach dem Wiener Codex 2687, hg. u. bearb. von Wolfgang Kleiber unter Mitarbeit von Rita Heuser, Tübingen 2004.

hrw